Inhaltsübersicht

1          Geltungsbereich  1

2          Voraussetzungen der Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung  2

3          Zur Fortbildungsveranstaltung  2

4          Teilnahmegebühren  2

5          Digitale Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen  3

6          Durchführungsvorbehalte der Veranstalterin  3

7          Rechte an Inhalten  4

8          Video- und Fotoaufnahmen  4

9          Pflichten und Verantwortlichkeit der teilnahmeberechtigten Personen  5

10       Gewährleistung und Haftung  6

11       Datenschutz  7

12       Stornierung  7

13       Kontakt 8

14       Schlussbestimmungen  8

 

1            Geltungsbereich

(1)        Für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen der Landesverbände der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V. (DGUV), Glinkastr. 40, 10117 Berlin, Veranstalterin und Vertragspartnerin ist die DGUV (nachfolgend „Veranstalterin“ genannt) gelten diese Allgemeinen Vertragsbedingungen in der zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Fassung. Die Regelungen dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten sowohl für Präsenz-Fortbildungsveranstaltungen als auch für Fortbildungsveranstaltungen, die digital oder hybrid unter Einbindung von Websites, digitalen Plattformen sowie Video- oder Livestreams veranstaltet werden.

 

(2)        Fortbildungsveranstaltungen im Sinne dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen sind solche gemäß den Anforderungen der gesetzlichen Unfallversicherungsträger nach § 34 SGB VII zur Beteiligung am Durchgangsarztverfahren sowie den Anforderungen der gesetzlichen Unfallversicherungsträger zur Beteiligung am Psychotherapeutenverfahren und solche gemäß den sonstigen Aufgabenbereichen der Landesverbände.

 

Dazu gehören beispielsweise:

-              Seminare zur Einführung in die Durchgangsarzttätigkeit

-              Einführungsveranstaltungen zum Psychotherapeutenverfahren

-              unfallchirurgische Fortbildungen

-              Fortbildungen in den Bereichen „Rehabilitationsmanagement“ und „Rehabilitationsmedizin“

-              Fortbildungen im Bereich „Begutachtungswesen“

-              Fortbildungen im Bereich Kindertraumatologie

-              unfallmedizinische Tagungen (UMED)

-              Potsdamer BK-Tage

-              Fortbildungen zu psychischen Störungen nach Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.

 

(3)        Von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen von teilnahmeinteressierter sowie teilnahmeberechtigter Personen haben keine Gültigkeit.

 

(4)        Die Veranstalterin ist berechtigt, diese Allgemeinen Vertragsbedingungen jederzeit – auch mit Wirkung für bereits bestätigte Anmeldungen – zu ändern. Änderungen werden den teilnahmeberechtigten Personen in Textform mitgeteilt. Ist die teilnahmeberechtigte Person mit den Änderungen nicht einverstanden, kann sie den Änderungen in Textform widersprechen und die Teilnahme gemäß Ziffer 12 Abs. 2 stornieren. Widerspricht die teilnahmeberechtige Person den Änderungen nicht innerhalb eines Monats nach Erhalt der geänderten Allgemeinen Vertragsbedingungen gilt dies als Erklärung des Einverständnisses mit den Änderungen der Allgemeinen Vertragsbedingungen.

2            Voraussetzungen der Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung

(1)        Die Berechtigung zur Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung setzt einen Vertragsschluss zwischen der teilnahmeinteressierten Person und der Veranstalterin voraus. Dieser kommt mit der Anmeldung durch die teilnahmeinteressierte Person und der Bestätigung der Anmeldung durch die Veranstalterin zustande.

 

(2)        Mit der Übermittlung der Anmeldung erkennt die teilnahmeinteressierte Person die Geltung dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen an.

 

(3)        Die teilnahmeinteressierte Person hat keinen Anspruch auf die Bestätigung der Anmeldung und Vertragsschluss zur Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung.

 

(4)        Mit Erhalt der Anmeldebestätigung ist die teilnahmeinteressierte Person zur Teilnahme an der in der Anmeldebestätigung genannten Fortbildungsveranstaltung berechtigt („teilnahmeberechtigte Person“ genannt).

3            Zur Fortbildungsveranstaltung

(1)     Art, Inhalt, Ablauf, Umfang und Datum einer Fortbildungsveranstaltung ergeben sich aus dem jeweiligen Veranstaltungsprogramm der Veranstalterin und den Anmeldeunterlagen. Gleiches gilt in Bezug auf weitere Details zur Fortbildungsveranstaltung und auf zusätzliche Teilnahmevoraussetzungen.

(2)     Die teilnahmeberechtigte Person erhält nach wesentlicher Teilnahme an der Fortbildungsveranstaltung eine Teilnahmebescheinigung.

4            Teilnahmegebühren

(1)     Sofern es sich um eine für die teilnahmeberechtigte Person gebührenpflichtige Fortbildungsveranstaltung handelt und nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich die Teilnahmegebühren jeweils pro teilnahmeberechtigte Person. Die Teilnahmegebühren beinhalten, soweit nicht anders angegeben, die Kosten für die Durchführung der Fortbildungsveranstaltung. Sofern im Veranstaltungsprogramm nicht anders erwähnt, sind etwaige Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten in der Teilnahmegebühr nicht enthalten.

(2)     Rechnungen der Veranstalterin über Teilnahmegebühren sind von der teilnahmeberechtigten Person spätestens 28 Tage vor Beginn der Fortbildungsveranstaltung zu begleichen (vollständiger Zahlungseingang auf dem in der Rechnung genannten Konto der Veranstalterin). Bei kurzfristiger Anmeldung zu einer gebührenpflichtigen Fortbildungsveranstaltung hat die Rechnungsbegleichung unverzüglich nach Erhalt der Rechnung zu erfolgen – spätestens jedoch vor Veranstaltungsbeginn (vollständiger Zahlungseingang auf dem in der Rechnung genannten Konto der Veranstalterin).

5            Digitale Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen

(1)        Sofern die teilnahmeberechtigte Person an einer ausschließlich digitalen Fortbildungsveranstaltung teilnimmt, oder aber, soweit sie digital an einer Fortbildungsveranstaltung teilnimmt, die zugleich vor Ort wie auch digital (hybrid) stattfindet, hat sie nachfolgend bezeichnete technische Voraussetzungen zu erfüllen. Die Bereitstellung der technischen Voraussetzungen ist nicht Gegenstand dieses Vertrags, sondern obliegt der teilnahmeberechtigten Person:

-              Internetzugang mit einer Bandbreite von mindestens 3 Mbit/s

-              die Möglichkeit, Ton wiederzugeben.

 

(2)        Nach Maßgabe des jeweiligen Veranstaltungsprogramms und der Anmeldeunterlagen kann für die Teilnahme an der Fortbildungsveranstaltung eine zusätzliche Registrierung bei einer digitalen Plattform sowie deren Nutzung erforderlich werden.

6            Durchführungsvorbehalte der Veranstalterin

(1)        Die Veranstalterin behält sich unter Wahrung des Gesamtcharakters der Fortbildungsveranstaltung vor, geringfügig vom Veranstaltungsprogramm abzuweichen. Hierzu zählen etwa:

-              der Wechsel der Veranstaltungsräumlichkeiten

-              der Wechsel des Veranstaltungsortes

-              die Ersetzung angekündigter Referenten durch andere Referenten mit vergleichbarer Qualifikation

-              die Ersetzung angekündigter Referate durch ähnliche andere Referate

-              der Wechsel von einer Präsenzfortbildungsveranstaltung zu einer insgesamt oder teilweise digitalen Fortbildungsveranstaltung.

 

(2)        Die Veranstalterin behält sich auch vor, aus wichtigem Grund eine Fortbildungsveranstaltung kurzfristig abzusagen oder zu kürzen. Wichtige Gründe sind beispielsweise gesetzliche und/ oder behördliche Beschränkungen und Verbote. Absagen und erhebliche Kürzungen werden den teilnahmeberechtigten Personen unverzüglich in Textform mitgeteilt. Bereits entrichtete Teilnahmegebühren werden nach einer Absage unverzüglich in voller Höhe erstattet, für noch nicht entrichtete Teilnahmegebühren entfällt bei einer Absage die Zahlungspflicht. Bei erheblicher Kürzung einer Fortbildungsveranstaltung erfolgt eine anteilige Erstattung bereits entrichteter Teilnahmegebühren bzw. eine anteilige Ermäßigung noch zu entrichtender Teilnahmegebühren. Weitere Aufwendungen, die bei Absage der Fortbildungsveranstaltung auf Seiten der teilnahmeberechtigten Personen verbleiben (z.B. Reise- und Übernachtungskosten), werden nicht erstattet.

 

(3)        Die Veranstalterin ist bemüht, im Rahmen ihrer technischen und organisatorischen Möglichkeiten, die Nutzung von digitalen Plattformen, Video- und Livestreams, insbesondere die planmäßige Durchführung von digitalen und hybriden Fortbildungsveranstaltungen, durchgehend zu ermöglichen. Insbesondere aufgrund von Wartungsarbeiten, durch das Internet bedingte Störungen oder aufgrund höherer Gewalt kann die Nutzbarkeit insgesamt oder hinsichtlich einzelner Funktionen eingeschränkt oder vollständig aufgehoben sein.

7            Rechte an Inhalten

(1)        Seminarunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Die Veranstalterin räumt den teilnahmeberechtigten Personen an Seminarunterlagen lediglich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Vervielfältigung ausschließlich für den beruflichen Gebrauch ein.

 

(2)        Der teilnahmeberechtigten Person werden ausdrücklich keine Nutzungsrechte an Video- und Livestreams übertragen. Insbesondere darf die teilnahmeberechtigte Person Video- und Livestreams weder selbst noch durch Dritte veröffentlichen und vervielfältigen, beispielsweise durch Mitschnitte oder Screenshots.

8            Video- und Fotoaufnahmen

(1)     Während der Fortbildungsveranstaltung werden Video- und Fotoaufnahmen gefertigt, auf denen möglicherweise auch die teilnahmeberechtigte Person zu sehen ist. Dies betrifft alle Teilnehmenden, unabhängig davon, ob die Teilnahme an der Veranstaltung persönlich oder digital erfolgt. Nimmt die teilnahmeberechtigte Person an Besprechungen oder Interviews teil, kann sie großformatig als Einzelperson oder in kleinen Personengruppen auf Video- und Fotoaufnahmen abgebildet werden, möglich ist auch, dass etwaige Wortbeiträge der teilnahmeberechtigten Person zu hören sind. Möglich ist ferner, dass die teilnahmeberechtigte Person kleinformatig auf Video- und Fotoaufnahmen des Gesamtgeschehens abgebildet wird.

(2)     Die teilnahmeberechtigte Person ist einverstanden, dass die Veranstalterin Video- und Fotoaufnahmen anfertigt, auf denen sie abgebildet und ggf. zu hören ist. Die teilnahmeberechtigte Person ist einverstanden, dass die Veranstalterin diese Video- und Fotoaufnahmen im Ganzen oder in Teilen zeitlich und örtlich unbeschränkt im Rahmen des vom Gesetzgeber vorgesehenen Aufgaben- und Tätigkeitsbereichs der Unfallversicherung, insbesondere auf den Gebieten der Prävention, Rehabilitation und der damit verbundenen Öffentlichkeitsarbeit, veröffentlicht, verbreitet und öffentlich zugänglich macht. Die Veranstalterin ist insbesondere berechtigt, die Video- und Fotoaufnahmen für die interne Nutzung, im Rahmen der Veranstaltungsdokumentation einschließlich Archivierung, in eigenen Berichten und Präsentationen sowie auf ihrer Webseite, in Apps, in gedruckten und elektronischen Publikationen sowie für ihre Auftritte auf Social Media Plattformen im Internet zu verbreiten und zu veröffentlichen.

(3)     Das Einverständnis erfasst auch das Recht der Veranstalterin, die Video- und Fotoaufnahmen unter Wahrung des Persönlichkeitsrechts der teilnahmeberechtigten Person zu bearbeiten, insbesondere die Aufnahmen in Ausschnitten zu verwenden sowie die Aufnahmen oder Aus-schnitte daraus mit anderen Bildern, Texten, Grafiken etc. zu verbinden und zu verändern und diese Bearbeitungen gemäß des vorstehenden Einverständnisses zu verwenden.

(4)     Eine Nennung des Namens der teilnahmeberechtigten Person erfolgt nicht.

9            Pflichten und Verantwortlichkeit der teilnahmeberechtigten Personen

(1)        Alle von der teilnahmeberechtigten Person bei der Anmeldung übermittelten Daten müssen wahrheitsgemäß und vollständig sein. Vorstehendes gilt auch bei erforderlicher Registrierung auf einer digitalen Plattform. Die Anmeldung muss mit dem Klarnamen erfolgen.

 

(2)        Ändern sich Daten der teilnahmeberechtigten Person (z.B. neue E-Mail-Adresse), obliegt es der teilnahmeberechtigten Person, diese Änderungen der Veranstalterin in Textform mitzuteilen. Bei erfolgter Registrierung auf einer digitalen Plattform hat die teilnahmeberechtigte Person Änderungen ihrer Daten auf der Plattform vorzunehmen.

 

(3)        Der teilnahmeberechtigten Person ist es nicht gestattet, die Teilnahmeberechtigung auf einen Dritten zu übertragen.

 

(4)        Die teilnahmeberechtigte Person hat ihr zugeordnete Zugangsschlüssel für eine digitale Teilnahme geheim zu halten, durch geeignete und übliche Maßnahmen vor dem Zugriff durch Unberechtigte (insbesondere Dritte) zu schützen und nicht an Unberechtigte (insbesondere Dritte) weiterzugeben.

 

(5)        Alle für die Teilnahme-Zertifizierung notwendigen Unterlagen und Angaben sind entsprechend den Vorgaben der Veranstalterin durch die teilnahmeberechtigte Person zu beachten und zu leisten. Das sind insbesondere:

– Name, Titel und dienstliche Anschrift

– E-Mail-Adresse

– Telefonnummer für Rückfragen

– Barcodeetiketten oder EFN-Nummer

– erfolgreich absolvierte Lernerfolgskontrollen (sofern erforderlich).

10         Gewährleistung und Haftung

(1)        Die Veranstalterin macht sich die Erklärungen der Referenten nicht zu eigen. Die Referenten sind selbst dafür verantwortlich, dass ihre Erklärungen und – soweit vorhanden – Unterlagen inhaltlich richtig und aktuell sind und nicht gegen Gesetze, Rechte Dritter und/ oder behördliche Anordnungen verstoßen.

 

(2)        Die Veranstalterin haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Darüber hinaus bleiben die Rechte der teilnahmeberechtigten Personen nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.

 

(3)        Im Fall von leicht fahrlässig durch die Veranstalterin oder gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Veranstalterin verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet die Veranstalterin nur im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen.

 

(4)        Bei digitalen und hybriden Fortbildungsveranstaltungen stellt die Veranstalterin den teilnahmeberechtigten Personen digitale Plattformen, Video- und Livestreams unentgeltlich und „wie sie sind“ zur Verfügung. Die Veranstalterin gibt keine Zusicherungen und/oder Gewährleistungen zur Wiedergabequalität auf dem Endgerät des Nutzers. Die Veranstalterin übernimmt keine Gewähr, dass für die Fortbildungsveranstaltung relevante Websites, digitale Plattformen sowie Video- und Livestreams ständig und ohne Unterbrechung online verfügbar sind sowie unterbrechungs- und fehlerfrei funktionieren.

11         Datenschutz

Die Veranstalterin beachtet die einschlägigen Datenschutzvorgaben. Daten der teilnahmeberechtigten Personen werden vertraulich und in datenschutzrechtlich zulässiger Weise behandelt. Die Datenschutzerklärung für die Fortbildungsveranstaltung gibt nähere Auskunft über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Fortbildungsveranstaltung.

12         Stornierung

(1)        Die teilnahmeberechtigte Person kann ihre Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung jederzeit ohne Angaben von Gründen in Textform stornieren.

 

(2)        Bei einer Stornierung, die der Veranstalterin bis 28 Tage vor dem Termin der Fortbildungsveranstaltung zugeht, erstattet sie der teilnahmeberechtigten Person bereits entrichtete Teilnahmegebühren zurück. Bei einer späteren Stornierung und bei Nichterscheinen erfolgt keine Erstattung der Teilnahmegebühren, sofern es sich um eine gebührenpflichtige Fortbildungsveranstaltung handelt.

 

(3)        Erfolgt eine Stornierung wegen Änderung dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen, ist die Stornierung – abweichend von Absatz 2 – jederzeit vor dem Termin der Fortbildungsveranstaltung möglich, bereits entrichtete Teilnahmegebühren werden erstattet.

13         Kontakt

(1)        Teilnahmeinteressierte und teilnahmeberechtigte Personen können sich mit Fragen oder Beanstandungen in Bezug auf die Fortbildungsveranstaltung an die in dem Veranstaltungsprogramm benannte Kontaktadresse des die Fortbildungsveranstaltung organisierenden Landesverbandes der Veranstalterin wenden.

 

(2)        Die teilnahmeinteressierten und teilnahmeberechtigten Personen haben sämtliche Erklärungen in Bezug auf die Fortbildungsveranstaltung an die Kontaktadresse des die Fortbildungsveranstaltung organisierenden Landesverbandes der Veranstalterin zu richten.

14         Schlussbestimmungen

(1)        Individuelle Vertragsänderungen außerhalb dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung der Veranstalterin mindestens in Textform (z.B. E-Mail).

 

(2)        Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

(3)        Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.